Grundsätzlich teilt man in 3 verschiedene Gruppen ein:
Leistungssteigerung bis 20%
Leistungssteigerung von 21% bis 40%
Leistungssteigerung von mehr als 40%
Im Folgenden liste ich kurz auf, welche Prüfungen jeweils vonnöten sind bzw. über welche Dinge Nachweise gebracht werden müssen.
Anforderungen an Leistungssteigerung bis 20%:
Ermittlung der Motorleistung und des Motordrehmoments
Überprüfung des Geräuschverhaltens
Abgasgutachten und Kraftstoffverbrauch (bei modernen Fahrzeugen wegen der Kfz-Steuer)
Höchstgeschwindigkeit
Bremsverhalten
Elektromagnetische Verträglichkeit
Eignung der Reifen (hauptsächlich Traglast und Geschwindigkeitsindex)
Fahrerprobung
Eignung des Tachos (gesteigerte Vmax)
Weitere gesetzliche Kleinigkeiten
Anforderungen an Leistungssteigerung von mehr als 20% bis 40%:
Alle Anforderungen für die Leistungssteigerung bis 20%
Einrichtung zur Überwachung der Getriebetemperatur
Schutzmaßnahmen gegen Abreißen der Kardanwelle
Anforderungen an Leistungssteigerungen von mehr als 40%:
Alle Anforderungen für die vorherigen zwei Leistungsstufen
Betriebsfestigkeit auf Basis des Serienfahrzeugs (statischer Test)
Betriebsfestigkeit im Fahrversuch nachweisen (2000 km bei vorgegebenem Profil)
Bremsverhalten bei Vmax
Prüfungen:
Motorleistung:
Stationärer, geeichter Prüfstand unter ganz bestimmten Temperaturbedingungen, z.B. Prüfstand TÜV Rheinland
Abgasgutachten:
Gutachten müssen die Abgasnorm der Karosse oder besser nachweisen. Ein Abgasgutachten ist nicht mit einer AU zu verwechseln. Ein Abgasgutachten kostet je nach Abgasnorm zwischen 400€ und 5000€.
Geräuschmessung:
Wird von technischen Prüfstellen auf speziellen Prüfgeländen angefertigt. Dabei Messung im Stand und in der Vorbeifahrt. Die Grenzwerte, die zur Zeit der Homologation der Karosse gültig waren, müssen eingehalten werden. Kosten 200-300€.
Ermittlung der Höchstgeschwindigkeit:
Die Höchstgeschwindigkeit nach dem Tuning muss erfahren werden bzw. ein Gutachten darüber von einer technischen Prüfstelle vorliegen.
Nachweis der Bremsleistung:
Bis 20% Leistungssteigerung reicht ein Herstellernachweis über die Leistungsfähigkeit der Bremsen. Bei mehr als 20% muss ein Gutachten angefertigt werden. Dabei gilt immer, dass die Bremsleistung den damaligen Richtlinien entsprechen muss, die gültig waren zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
Prüfung der Funkentstörung bzw. der elektromagnetischen Verträglichkeit:
Gutachten einer technischen Prüfstelle, darauf haben sich einige wenige technische Prüfstellen spezialisiert. Adressen gibt es auf Anfrage.
Eignung der Reifen: s.o.
Fahrerprobung:
Das Fahrzeug muss entweder im Slalom bzw. bei Kreisfahrt im Grenzbereich auf Lastwechselreaktionen überprüft werden. Ebenso der Geradeauslauf bei Höchstgeschwindigkeit nach Lastwechselreaktionen. Kosten dafür werden nach Zeit berechnet (grob 120€ pro Stunde) und ein entsprechendes Testgelände muss angemietet werden.
Nachweis des Tachos:
Er muss mindestens die Vmax des getunten Fahrzeugs anzeigen (Clubsport GTI hört bei 280 km/h z.B. auf).
Diverse Kleinigkeiten wie z.B. Anhängelast (kein Witz), Erschwerung von Manipulation …
Zusätzliche Prüfungen bei Leistungssteigerung von mehr als 20% bis 40%:
Überwachung der Getriebeöltemperatur:
Ein einfaches Instrument tut da not.
Schutzmaßnahmen gegen Abreißen der Kardanwellen:
Z.B. durch verstärkte Kardanwelle oder Lager. Ebenso ist eine Einrichtung erforderlich, die verhindert, dass die Kardanwelle beim Abreißen „abfällt“ bzw. Kontakt mit der Straße hat.
Prüfung der Bremse:
Bremsleistung muss nach ECE R13 nachgewiesen werden. Sprich Bremsprüfung im Fahrversuch. Sieht grob so aus: Maximales Gewicht. Beschleunigen bis VMax, max. Verzögerung bis 20 km/h, dann wieder volle Beschleunigung bis VMax … etc.
Zusätzliche Prüfungen bei Leistungssteigerung von mehr als 40%:
Nachweis der Dauerhaltbarkeit:
Das Fahrzeug muss nach der Testdistanz noch uneingeschränkt betriebs- und verkehrssicher sein. Die Fahrerprobung findet bevorzugt auf folgenden Kursen statt: Nürburgring Nordschleife (2000 km), Hockenheim Kurzanbindung (2000 km) und Lausitzring (Testoval, 2000 km). Natürlich können auch alternative Strecken gewählt werden, solange ein Nachweis über die höhere Belastung erfolgt.
Betriebsfestigkeit auf Basis des Serienfahrzeugs:
Auf den oben genannten Part kann verzichtet werden, wenn der Hersteller für diese Karosse für die entsprechende Leistung/Drehmomente freigibt.
Bremsprüfung: s.o.
Hinweis: Was bei allen Leistungssteigerungen und Motorumbauten im Auge behalten werden muss, sind natürlich die zulässigen Achslasten.
Dokumentation:
Von vielen vernachlässigt, aber genauso wichtig. Für eine ordentliche Eintragung benötigt es eine gute Dokumentation. Es sollen alle Teile dokumentiert werden, die verändert wurden und wie sie verändert wurden. Relevante Teile sind speziell zu markieren mit Nummerierung o.ä. Bei Überspielung der Steuergeräte-Software sollte eine Kopie z.B. auf CD/DVD der neuen Version beigelegt werden. Bei Steuergeräten der Schaltplan etc.
Kosten:
Wie ihr ja grob überschlagen könnt, kommt da ordentlich was zusammen. Nicht ohne Grund sind deswegen die Motorumbauten von großen Tunern so teuer. Diese müssen alle diese Nachweise erfüllen und noch mehr (Produktion von Serienteilen etc.). Sprich da sind mal ganz schnell mehrere 10.000€ weg, um einen Umbau legal zu kriegen. Ein Beispielgutachten umfassen ca. 30 Seiten :-).
Dabei zu beachten: Selbst kleinste Veränderungen wie z.B. Reifenbreite führen zum Erlöschen der Eintragung, außer sie werden mitgetestet, z.B. beim Abgasgutachten.